Aus gegebenem Anlass weisst die Freiwillige Feuerwehr Nesselwang auf folgenden Sachstand im Bezug auf Mottfeuer hin.
Darum ist es neben der Beachtung der u.g. Punkte unbedingt erforderlich, ein Mottfeuer bei der Integrierten Leitstelle Allgäu anzumelden. Das Verbrennen von Abfällen ist laut der Bayerischen Pflanzenabfallverordnung nur außerhalb bebauter Ortsteile und nur an Werktagen von 08 bis 18 Uhr zulässig. Ein Mottfeuer ist nur dann erlaubt, wenn der Abtransport der Pflanzenabfälle nicht möglich ist. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung und ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Pflanzliche Abfälle dürfen nur im trockenen Zustand verbrannt werden. Das Feuer ist von mindestens zwei, mit geeignetem Gerät (z.B. Rechen, Schaufel) ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Um die Brandfläche ist ein Bearbeitungsstreifen von drei Metern Breite zu ziehen, welcher von pflanzlichen Abfällen freizumachen ist. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den Boden einzuarbeiten. Laut den Brandverhütungsvorschriften (VVB) und dem Bayrischen Waldgesetz sind gewisse Sicherheitsabstände zu Wohngebäuden, öffentlichen Verkehrswegen, zu Waldrändern, Rainen, Hecken und sonstigen brandgefährdeten Gebäuden einzuhalten.
300 Meter zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen
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