PASSIVE MITGLIEDSCHAFT BEI DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR NESSELWANG
Warum sollte ich passives Mitglied werden?
Sie fördern mit Ihrer Mitgliedschaft den örtlichen Brandschutz der Gemeinde Nesselwang. So werden z.B. von Ihren Mitgliedsbeiträgen neue feuerwehrtechnische Geräte angeschafft.
Was ist ein passives Mitglied?
Als passives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Nesselwang e.V. sind Sie ausschließlich Mitglied des privatrechtlichen, eingetragenen Feuerwehrvereins.
Sollten Sie die Nesselwanger Feuerwehr Kameraden aktiv in der Brandschutz- und Hilfeleistungsarbeit unterstützen wollen, können Sie aktives Mitglied werden. Wir empfehlen Ihnen bei Interesse den Schnupper-Besuch einer unserer Übungs- oder Ausbildungsveranstaltungen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den ersten oder zweiten Kommandanten.
Was bringt mir persönlich die passive Mitgliedschaft?
Bei der Jahreshauptversammlung haben Sie ein Stimmrecht. Damit können Sie Einfluss auf die Zusammensetzung der Vereinsführung nehmen. Sie können als Vereins-Mitglied an allen Ausflügen teilnehmen.
Zusätzlich ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich als Sonderausgabe absetzbar. Eine Spendenquittung kann durch uns erstellt werden.
Was kostet die passive Mitgliedschaft?
Der Mindestbeitrag für die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Nesselwange.V. beträgt zur Zeit 12,00 Euro. Sie können darüberhinaus selbst bestimmen, mit welchem höheren Betrag Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Nesselwang unterstützen möchten.
Wie kann ich Mitglied werden?
Laden Sie den Mitgliedsantrag durch einen Klick herunter und senden Sie ihn ausgefüllt an die aufgedruckte Adresse.
Alternativ können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular.
Wenn Sie sich nicht über eine Mitgliedschaft binden möchten, können Sie uns auch mit einer Spende auf das folgendes Konto unterstützen:
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG
IBAN: DE24 7209 0000 0005 8208 04
BIC: GENODEF1AUB
Da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, erhalten Sie nach Eingang der Spende eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt zugesandt.